Allgemeine Geschäftsbed.
 


REACH

 

 

Sehr geehrte Kunden der Firma Habich,

 

wir möchten Sie über die neue europäische Chemikaliengesetzgebung, die daraus resultierenden Implikationen und die diesbezügliche Positionierung der Habich GmbH informieren.

 

Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) ist am 18.12.2006 in Brüssel verabschiedet und am 01.06.2007 in Kraft gesetzt worden. Sie sieht vor, dass chemische Stoffe zukünftig in der Europäischen Union nur noch hergestellt und vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor registriert wurden. Dementsprechend ist die Herstellung oder der Import eines chemischen Stoffes mit einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki anzumelden.

 

Zur Umsetzung dieser neuen Chemikalienverordnung haben wir einen internen Maßnahmenplan erarbeitet, der die Anforderungen und Pflichten für die von uns erzeugten und eingesetzten Stoffe berücksichtigt. So weit es uns möglich ist, wollen wir auch zukünftig die volle Verfügbarkeit unserer Produkte aufrecht erhalten.

 

In der Vorregistrierungsphase zwischen dem 01.06.2008 und dem 01.12.2008 beabsichtigen wir alle Produkte, die wir herstellen oder in die EU einführen, anzumelden. Damit stellen wir sicher, dass diese zumindest bis zum 01.12.2010 uneingeschränkt verfügbar bleiben. Bei nicht von uns hergestellten Stoffen stehen wir in engem Kontakt zu unseren Lieferanten, um die Verfügbarkeit ihrer Produkte zu klären und gegebenenfalls sicherzustellen.

 

Nach heutigem Ermessen beabsichtigen wir auch die weitestgehend vollständige Registrierung unserer Produkte selbsttätig oder im Rahmen entsprechender Konsortien durchzuführen. Im Zuge des Registrierungsverfahrens sind auch die „nachgeschalteten Anwender“ zur Mitwirkung aufgefordert. Bei Gefahrstoffen müssen die Expositionen von Mensch und Umwelt erfasst und Szenarien für eine sichere Handhabung beschrieben werden. Mit diesen Szenarien sollen die verschiedenen Anwendungen seitens der Kunden abgedeckt werden. Die Erstellung solcher Expositionsszenarien bedarf eventuell der Bereitstellung von Informationen zur Verwendungen oder Verarbeitung unserer Produkte durch Ihr Unternehmen. Selbstverständlich stellen wir derartige Anfragen nur, wenn dies unbedingt notwendig ist. Wir verpflichten uns selbstredend, Ihre Angaben streng vertraulich zu behandeln.

 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Für Rückfragen und Auskünfte bezüglich REACH wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Markus Richter (+43/2752/71472-23; richter@habich.com).

 

 

   
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