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REACH
Sehr geehrte Kunden der Firma
Habich,
wir möchten Sie über
die neue europäische Chemikaliengesetzgebung, die daraus
resultierenden Implikationen und die diesbezügliche Positionierung
der Habich GmbH informieren.
Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) ist
am 18.12.2006 in Brüssel verabschiedet und am 01.06.2007 in Kraft
gesetzt worden. Sie sieht vor, dass chemische Stoffe zukünftig in
der Europäischen Union nur noch hergestellt und vermarktet werden
dürfen, wenn sie zuvor registriert wurden. Dementsprechend ist die
Herstellung oder der Import eines chemischen Stoffes mit einer Menge
von mehr als 1 Tonne pro Jahr bei der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki anzumelden.
Zur Umsetzung dieser neuen
Chemikalienverordnung haben wir einen internen Maßnahmenplan
erarbeitet, der die Anforderungen und Pflichten für die von uns
erzeugten und eingesetzten Stoffe berücksichtigt. So weit es uns
möglich ist, wollen wir auch zukünftig die volle Verfügbarkeit
unserer Produkte aufrecht erhalten.
In der
Vorregistrierungsphase zwischen dem 01.06.2008 und dem 01.12.2008
beabsichtigen wir alle Produkte, die wir herstellen oder in die EU
einführen, anzumelden.
Damit stellen wir sicher, dass diese zumindest bis zum 01.12.2010
uneingeschränkt verfügbar bleiben. Bei nicht von uns hergestellten
Stoffen stehen wir in engem Kontakt zu unseren Lieferanten, um die
Verfügbarkeit ihrer Produkte zu klären und gegebenenfalls
sicherzustellen.
Nach heutigem Ermessen
beabsichtigen wir auch die weitestgehend vollständige Registrierung
unserer Produkte selbsttätig oder im Rahmen entsprechender
Konsortien durchzuführen. Im Zuge des Registrierungsverfahrens sind
auch die „nachgeschalteten Anwender“ zur Mitwirkung aufgefordert.
Bei Gefahrstoffen müssen die Expositionen von Mensch und Umwelt
erfasst und Szenarien für eine sichere Handhabung beschrieben
werden. Mit diesen Szenarien sollen die verschiedenen Anwendungen
seitens der Kunden abgedeckt werden. Die Erstellung solcher
Expositionsszenarien bedarf eventuell der Bereitstellung von
Informationen zur Verwendungen oder Verarbeitung unserer Produkte
durch Ihr Unternehmen. Selbstverständlich stellen wir derartige
Anfragen nur, wenn dies unbedingt notwendig ist. Wir verpflichten
uns selbstredend, Ihre Angaben streng vertraulich zu behandeln.
Über die weitere Entwicklung
werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Für
Rückfragen und Auskünfte bezüglich REACH wenden Sie sich bitte an
Herrn Dr. Markus Richter (+43/2752/71472-23;
richter@habich.com).
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